Fachinformationen Arbeitsrecht / Beamtenrecht

fachinformationen-arbeitsrecht
© Rainer-Sturm / PIXELIO

Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen bei fehlender Antragstellung

Nach der Rechtsprechung des EuGH verfallen noch vorhandene Urlaubstage nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht rechtzeitig genommen hat. Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten nach BAG-Urteil vom 19. Februar 2019, welches diese Rechtsprechung umsetzt, vielmehr klar und rechtzeitig vor dem Verfall warnen und ihnen Gelegenheit geben, den Urlaub zu nehmen.

Lesen Sie mehr

Hessische Fachkräfteoffensive

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat auf seiner Homepage Informationen zur Fachkräftesicherung veröffentlicht.

Lesen Sie mehr

Informationen zur betrieblichen Krankenkasse

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vertritt die allgemeinen Interessen der Privaten Krankenversicherung, der Privaten Pflegeversicherung sowie seiner Mitgliedsunternehmen.

Lesen Sie mehr

Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten in der Beamtenversorgung

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport informiert mit Schreiben vom 23. Mai 2019 darüber, dass mit dem Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz sich in Hessen die Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten im Hessischen Beamtenversorgungsgesetz geändert haben.

Lesen Sie mehr

Europäische Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW)

Übermittlung von Dienstunfalldaten an Eurostaat / Information zur Vorbereitung der Umsetzung

Lesen Sie mehr

Bei Entsendung oder Dienstreisen sowie auch nur kurzfristigen dienstlichen Tätigkeiten im Ausland besteht das Erfordernis der A1-Bescheinigung

Die Entsendebescheinigung A1 gibt Auskunft darüber, welches Sozialsystem für die betreffende Person bei Dienstreisen oder Entsendungen im EU-Raum zuständig ist. Dadurch soll die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vermieden werden. Selbst bei kurzen oder nur wenige Stunden dauernden Dienstreisen ist die Ausstellung der A1-Bescheinigng erforderlich. Dies gilt für alle Staaten der Europäischen Union (EU) des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz

Lesen Sie mehr