Aktualisierte Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto
Die Hessische Landesregierung hat am 11.12.2017 die überarbeiteten Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (bisher Stand 16. Januar 2012 – StAnz. S. 290) für Beamtinnen und Beamte des Landes zur Kenntnis genommen. Die überarbeiteten Richtlinien sind zum 1.1.2018 in Kraft getreten und wurden im Staatsanzeiger Nr. 52 vom 25.12.2017 S. 1495 f. veröffentlicht. Die Richtlinien sind anliegend abrufbar.
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