Besondere Pflichten öffentlicher Arbeitgeber bei der Bewerbung schwerbehinderter oder gleichgestellter Bewerber
Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG schon bei versehentlichen Verstößen bzw. Übersehen einer Bewerbung und besonderer Hinweise auf Gleichstellung - BAG Urteil vom 23. Januar 2020 – 8 AZR 484/18
Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von Regelungen der Hessischen Arbeitszeitverordnung und der Hessischen Urlaubsverordnung
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weist darauf hin, dass seitens der Hessischen Landesregierung die Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von Regelungen der Hessischen Arbeitszeitverordnung und der Hessischen Urlaubsverordnung vom 29.06.2020 erlassen wurde