Beamtenrecht: Altersdiskriminierung wegen Beamtenbesoldung nach Dienstaltersstufen
Ergänzend zu unserer Information auf unserer Homepage unter www.hsgb.de, Fachinformationen TOP Themen vom 12.11.12, Urteile des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main vom 20.08.2012 zu den Dienstaltersstufen (A Besoldung) und Lebensaltersstufen (R Besoldung) geben wir hiermit folgende weitere Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu den Einwendungen gegen die Stufenregelungen bei der Beamtenbesoldung weiter.
Das Land Hessen hat alle Eingaben und Widersprüche, die sich gegen die zum 01.03.2014 erfolgte ...
Beamtenrecht: Neue Verordnungen nach dem Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes (2.DRModG) (HUrlVO, HLVO, Verordnung zur Anpassung kommunalrechtlicher Vorschriften an das 2. DRModG mit KomBesDAV und KomStOVO)
Nach dem Inkrafttreten der Regelungen des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes (GVBl. 2013 S. 218 ff.) sind zwischenzeitlich auch folgende Verordnungen zum Hessischen Beamtenrecht verabschiedet worden:
Die Hessische Urlaubsverordnung (HUrlVO) i.d.F. vom 12.12.2006 (GVBl. 2006, S. 671) wurde geändert durch Verordnung vom 17.12.2013 (GVBl. 2013 S. 686)
Dabei wurde insbesondere § 5 mit der Festlegung der Urlaubsdauer von nunmehr 30 Arbeitstagen für alle Beamtinnen und Beamte unabhängig vom Alter neu geregelt. § 17 der Verordnung ...
Beamtenbesoldung in Hessen ab März 2014 nach dem neuen Hessischen Besoldungsgesetz(HBesG) Überleitung nach dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetz (HBesVÜG)
Nach dem Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (2. DRModG) tritt ab März 2014 das neue HBesG in Kraft, so dass die Beamtenbesoldung in Hessen ab März nach den neuen hessischen Besoldungsregelungen erfolgt.
Dies gilt nach § 2 des HBesVÜG auch für die derzeit schon im Amt befindlichen hessischen Beamtinnen und Beamte. Diese werden nach dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetz mit den Bezügen, die sie am 28. Februar 2014 beziehen, betragsorientiert in die neue Besoldungstabelle gemäß dem Hessischen Besoldungsgesetz ...
Infoblatt zur Abnahme des Diensteides von Beamtinnen und Beamten
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Schreiben vom 18.12.2013 darauf hingewiesen, dass die bisherigen Verwaltungsvorschriften zu § 52 des bisherigen HGB Ende 2013 außer Kraft treten. Der Inhalt dieser Verwaltungsvorschriften soll künftig ab dem Inkrafttreten der Regelungen des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes nur noch über ein Infoblatt vermittelt werden. Auf das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie das Infoblatt zur Abnahme des Diensteides von Beamtinnen und Beamten einschl. des ...
Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013
Die Mitglieder wurden über Neuregelungen, neue Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben im Arbeits- und Beamtenrecht, wie im Berichtszeitraum zum Beispiel insbesondere über das Urlaubsrecht bei Angestellten und Beamten informiert.
Neben der Beantwortung von arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Fragen wurde auch in intensiven Gesprächen über personelle Angelegenheiten ...