Neufassung der Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
Die Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVGWO) vom 24. Oktober 2023 ist am 6. November 2023 im GVBl. auf S. 706 ff. verkündet worden.
Die Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVGWO) vom 24. Oktober 2023 ist am 6. November 2023 im GVBl. auf S. 706 ff. verkündet worden.
Im Nachgang an die Änderung der Hessischen Urlaubsverordnung, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport das Infoblatt zur Beurlaubung von Beamtinnen und Beamten überarbeitet.
Am 19. Juni 2023 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Hessischen Urlaubsverordnung (HurlVO) im GVBl 2023, S. 406 ff. veröffentlicht.
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
Nach der seit dem Jahr 2018 bestehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der sich das Bundesarbeitsgericht mit einem für das Urlaubsrecht wegweisenden Urteil vom 20. Dezember 2022 (Az. 9 AZR 266/20) angeschlossen hat, kann der Anspruch auf Urlaub nur noch dann verjähren oder verfallen, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten individuell und konkret auf den Urlaub und den möglichen Verfall bzw. Verjährung hingewiesen hat und sie so in die Lage versetzt hat, den Erholungsurlaub auch tatsächlich zu nehmen.
Gegenüber Schwangeren besteht gemäß § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein Kündigungsverbot. Der Zeitpunkt für den Beginn der Schwangerschaft und den Kündigungsschutz ist dort jedoch nicht näher definiert.
Zu einem wichtigen aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 möchten wir auf die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts verweisen. Nach Veröffentlichung der Urteilsgründe werden wir auf diese noch einmal gesondert hinweisen.