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Beamtenrecht: Altersdiskriminierung wegen Beamtenbesoldung nach Dienstaltersstufen

Ergänzend zu unserer Information auf unserer Homepage unter www.hsgb.de, Fachinformationen TOP Themen vom 12.11.12, Urteile des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main vom 20.08.2012 zu den Dienstaltersstufen (A Besoldung) und Lebensaltersstufen (R Besoldung) geben wir hiermit folgende weitere Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu den Einwendungen gegen die Stufenregelungen bei der Beamtenbesoldung weiter.

Das Land Hessen hat alle Eingaben und Widersprüche, die sich gegen die zum 01.03.2014 erfolgte Überleitung gerichtet haben, weil diese nicht in die Endstufe der neuen Tabelle erfolgt sind - wie die bisherigen Einwendungen gegen die Dienstaltersstufen - bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt.

Dabei wurde das in der Anlage beigefügte Muster der Hessischen Bezügestelle verwendet. Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung wurde jedoch nicht zugesagt.

Ferner wurde darüber informiert, dass die beim EuGH anhängigen Verfahren wegen Altersdiskriminierung aufgrund der Besoldungsregelungen auf den 19.06.2014 terminiert worden wären. Diese Entscheidung des EuGH bedeute jedoch noch keine endgültige Erledigung der Rechtsstreitigkeiten zu diesem Thema, weil die nationalen Gerichte dazu noch zu entscheiden haben, deren Entscheidungen ebenfalls abgewartet werden sollen.

28.05.2014 1-Bü/Schr