Fachinformationen Arbeitsrecht / Beamtenrecht

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Entschädigung für Vorsitzende für Einigungsstellen (§ 71 Abs. 7 Satz 2 HPVG)

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns mit Schreiben vom 16.05.2017 den Entwurf einer Neuregelung des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums des Innern und für Sport, der Staatskanzlei und der Fachministerien zur Stellungnahme bis zum 17. Juli 2017 zugereicht.

Es ist beabsichtigt, den mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft tretenden Runderlass unter Beibehaltung der bisherigen Regelung neu bekanntzugeben. Der Entschädigungsbetrag beträgt derzeit 200,00 € für die Tätigkeit und den Zeitaufwand zur Durchführung eines Einigungsverfahrens nach § 71 HPVG. 

Den Gemeinden wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Wir verweisen auf die beigefügten Schreiben, bitten um Kenntnisnahme und ggf. um Stellungnahme bis zum 1. Juli 2017, um unsererseits gegenüber den Ministerien Stellung zu nehmen.

 

Mühlheim, den 30.05.2017

1-Bü/Sl

 

Anlage:
Entschaedigung-Vorsitzende-Einigungsstellen