Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 39 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes (HBeamtVG) – Hessische Heilverfahrensverordnung (HHeilvfV)
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat den Entwurf der Verordnung zur Durchführung des § 39 des Beamtenstatusgesetzes – die Hessische Heilverfahrensverordnung mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 9. Februar 2017 vorgelegt.
Da bisher lediglich die frühere bundesrechtliche Regelung in Landesrecht überführt wurde, besteht aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen dringender Regelungs- und Klärungsbedarf.
Insofern wird erwähnt:
- “Trotz Änderung im Beihilferecht werden im Rahmen der Dienstunfallfürsorge stationäre Krankenhauskosten und die sog. „Wahlleistungen“ (Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweitbettzimmer) weiterhin ohne Eigenbeteiligung der Dienstunfallverletzten erstattet.
- Neu geregelt ist der Anspruch auf Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe.
- Die Kostenerstattung für einen stationären Sanatoriumsaufenthalt richtet sich nicht mehr nach dem Reisekostenrecht, damit das Leistungsniveau der Beihilfe nicht unterschritten wird.
- Detaillierte Bestimmungen zur Kostenerstattung bei Pflegebedürftigkeit sind eingefügt.“
Ansonsten sind noch einige redaktionelle Änderungen und Klarstellungen vorgenommen worden.
Im Übrigen wird auf den v. g. Entwurf verwiesen und darum gebeten, evtl. Stellungnahmen und Anmerkungen zum Entwurf bis zum 30. Januar 2017 bei der Geschäftsstelle einzureichen, damit sie bei der Stellungnahme des HSGB berücksichtigt werden können.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mühlheim, den 16.12.2016
1-Bü/Sl