Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts
Die Hessische Landesregierung hat den kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts zur Verfügung gestellt und damit das Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Mit der Novellierung verfolgt die Hessische Landesregierung das Ziel, das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) fortzuentwickeln und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß auszugestalten.
Inhalt des Gesetzesentwurfes ist im Wesentlichen eine Änderung des HPVG sowie daraus resultierende – meist redaktionelle – Änderungen in anderen Gesetzen, die auf das HPVG verweisen.
Der Entwurf enthält insbesondere Änderungen in den folgenden Bereichen:
- Sprachliche und redaktionelle Überarbeitung des HPVG
- Wahlvorschriften
- Rechtsstellung und Arbeitsbedingungen des Personalrats
- Informations- und Teilhaberechte des Personalrats
Eine detaillierte Übersicht über die geplanten Anpassungen entnehmen Sie bitte dem angefügten Anschreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 11. Juli 2022 sowie der Synopse mit der Gegenüberstellung der bisherigen Fassung des HPVG und der Entwurfsfassung.
Sollten aus Ihrer Sicht Anmerkungen zu machen sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum 12. August 2022.
Anschreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport