Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 vom 24. März 2020 (GVBl. S. 231)
Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen 2021
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 vom 24. März 2020 (GVBl. S. 231) wurden die Personalratswahlen 2020 in das Jahr 2021 verschoben.
Sie finden nun in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Mai 2021 statt.
In dem beigefügten Erlass werden Hinweise gegeben, wie trotz der weiter anhaltenden Pandemielage und den deswegen gebotenen Vorsichtsmaßnahmen und eventuellen Einschränkungen des Dienstbetriebs die Wahlen vorbereitet und durchgeführt werden können.
Anlage: Erlass 12.1.2021 Vorbereitung Durchführung Wahlen 2021