Infoblatt zur Abnahme des Diensteides von Beamtinnen und Beamten
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Schreiben vom 18.12.2013 darauf hingewiesen, dass die bisherigen Verwaltungsvorschriften zu § 52 des bisherigen HGB Ende 2013 außer Kraft treten. Der Inhalt dieser Verwaltungsvorschriften soll künftig ab dem Inkrafttreten der Regelungen des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes nur noch über ein Infoblatt vermittelt werden. Auf das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie das Infoblatt zur Abnahme des Diensteides von Beamtinnen und Beamten einschl. des beigefügten Musters zur Niederschrift über den Diensteid nach § 28 BeamtStG i.V.m. § 47 BG wird Bezug genommen.
Das Infoblatt und das Muster werden nicht im Staatsanzeiger veröffentlicht. Sie sind auf dem Internetportal des HMdIS unter dem Pfad „Bürger und Staat/Personalwesen/Arbeitsrecht und Dienstrecht/Dienstrecht/Beamtinnen und Beamte/Infoschriften“ einzusehen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
10.01.2014 1-Bü/Schr