Überprüfung befristeter Verwaltungsvorschriften
Verwaltungsvorschriften zur Dienstjubiläumsverordnung (VV-JVO) Verwaltungsvorschriften zur Hessischen Trennungsgeldverordnung (VV-HTGV)
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat schriftlich darauf hingewiesen, dass vorbezeichnete Verwaltungsvorschriften zeitlich ablaufen und beabsichtigt sei, diese neu bekanntzugeben. Ggf. kann bis Mitte Juli dazu Stellung genommen werden.
Inhaltlich sind die Verwaltungsvorschriften für die Landesverwaltung verbindlich. Die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftung des Öffentlichen Rechts sollen jedoch z. B. die Form der Urkunden für Dienstjubiläen entsprechend regeln. Hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften zur Dienstjubiläumsverordnung sind ergänzende Erläuterungen zur Berechnung der Dienstzeit vorgesehen. Ansonsten ist lediglich eine Verlängerung vorgesehen. Die Verwaltungsvorschriften zur Trennungsgeldverordnung soll inhaltsgleich verlängert werden. Da § 23 Ziff. 3.1 TVöD für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld auf die für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen verweist, sind auch die Verwaltungsvorschriften zur Trennungsgeldverordnung für die Kommunen relevant.
Anschreiben zur Anhörung der Spitzenverbände
VV- JVO Anlagen Entwurf Mai 2016