Bereitstellung der neuen Grundsteuermessbetragsdaten im Rahmen der Grundsteuerreform
Die Oberfinanzdirektion hat die Geschäftsstelle im Dezember 2023 wie folgt über die Bereitstellung der neuen Grundsteuermessbetragsdaten im Rahmen der Grundsteuer informiert:
„Die Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen schreitet zügig voran. Die Hessische Steuerverwaltung hat bereits rund 2,2 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag an Eigentümerinnen und Eigentümer übersandt.
Wie Sie wissen, stellt die Hessische Steuerverwaltung Ihnen, den hessischen Städten und Gemeinden, die neuen Grundsteuermessbetragsdaten ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Hierfür haben Sie sich bereits bei ELSTER-Transfer für die Verfahrensart „GMBX" registriert.
Die Hessische Steuerverwaltung hat im Sommer dieses Jahres begonnen, erste Datensätze an Kommunen zu liefern. Die bisher beteiligten Kommunen konnten diese Datensätze erfolgreich abrufen und verarbeiten.
Die Hessische Steuerverwaltung hat daher im Laufe der 47. Kalenderwoche sämtlichen hessischen Städten und Gemeinden, also auch Ihnen, neue Grundsteuermessbetragsdaten elektronisch zum Abruf bei ELSTER bereitgestellt. Weitere Datensätze werden sukzessive folgen.
Um Sie bestmöglich auf das neue Verfahren vorzubereiten, finden Sie im Anhang ein Merkblatt mit weitergehenden technischen Informationen.
Die Hessische Steuerverwaltung hat Sie in der 47. Kalenderwoche auch unmittelbar über jene E-Mail-Adressen, mit denen Sie sich bei ELSTER-Transfer für die Verfahrensart „GMBX“ registriert hatten, über den Beginn der Datenbereitstellung informiert.
Diese Information enthielt zudem die Einladung zu einem virtuellen Austausch mit der Hessischen Steuerverwaltung, in dem erste Erfahrungen und ggf. aufgekommene Fragen mitgeteilt werden können. Sofern Sie diese Einladung nicht erreicht hat, wenden Sie sich gerne direkt an die Hessische Steuerverwaltung (kommunikation-grundsteuerreform@ofd.hessen.de).“
Wir bitten um Kenntnisnahme.