Digitaler Steuerbescheid
Im Rahmen des Projektes „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ wurde eine aktuelle Meldung zum Projektstand veröffentlicht. Diese können sie als Information als PDF im Anhang entnehmen.
Im Rahmen des Projektes „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ wurde eine aktuelle Meldung zum Projektstand veröffentlicht. Diese können sie als Information als PDF im Anhang entnehmen.
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLUWFJH) hat den Kommunalen Spitzenverbänden nachfolgende Informationen zur Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald) vom 26.01.2024 und zur Förderung klimaangepassten Waldmanagements (KLAWAM) zur Verfügung gestellt.
„Die Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen schreitet zügig voran. Die Hessische Steuerverwaltung hat bereits rund 2,2 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag an Eigentümerinnen und Eigentümer ...
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat die Kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 27.09.2023 über den Erwerb einer NavLog Landeslizenz für kommunale Waldbesitzer wie folgt informiert:
Die Oberfinanzdirektion (OFD) teilt mit, dass bei der Hessischen Steuerverwaltung die Möglichkeit der Mitteilung von Aktenzeichen durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main bei konkreter Angabe des Grundbesitzes besteht.
Das hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) informiert über die Aktualisierung des Merkblatts zur Mitteilungspflicht von Gerichten und Behörden an Finanzbehörden gemäß § 116 AO bei Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen.
Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wurde befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 aufgelegt. Das Förderprogramm soll nun über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden und die Öffnung für neue Anträge soll noch im Jahr 2022 erfolgen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22.07.2022 ein Rundschreiben zu den Änderungen der §§ 233 bis 239 AO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1142), Gz. IV A 3 - S 1910/22/10040 :010, Dok 2022/0666774 veröffentlicht.
Am 29. Juni hat die Oberfinanzdirektion die angehängte Verfügung zur Vereinfachung der Flächenermittlung durch Schätzung in Fällen von (offensichtlich) steuerbefreitem Grundbesitz veröffentlicht. Diese betrifft die Stellung der Kommune als Steuerpflichtiger und hat eigentlich für alle Kommunen eine praktische Relevanz.
Nachfolgend können Sie den uns zu Stellungnahme zugeleiteten Entwurf der Neufassung der Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes einsehen.