Erlass zur Gestaltung der Gesamtabschlüsse
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat einen Erlass mit Erleichterungen und Erläuterungen zum Gesamtabschluss nach § 112 Abs. 5-9 HGO veröffentlicht. Dieser bringt insbesondere klarere Aussagen als bisher zur Frage, wann eine Gemeinde überhaupt einen Gesamtabschluss aufstellen muss und welchen Umfang der Konsolidierungskreis hat.
Der Erlass konkretisiert die Vorgaben des § 125 Abs. 5-9 HGO zum Gesamtabschluss der Kommunen und tritt mit Wirkung vom 22. August 2016 in Kraft. Zugleich werden mit ihm die Hinweise zur Gemeindehaushaltsverordnung weiterentwickelt.
Erlass Gestaltung Gesamtabschlüsse