Fachinformationen Finanzen / Gemeindewirtschaftrecht

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Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wurde befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 aufgelegt. Das Förderprogramm soll nun über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden und die Öffnung für neue Anträge soll noch im Jahr 2022 erfolgen.

 

Informationen über das Förderprogramm und die Förderkonditionen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link zur Homepage.

https://www.bmuv.de/programm/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen

Dort besteht zudem die Möglichkeit, sich auf der Website des Projektträgers registrieren zu lassen, um rechtzeitig über den Beginn der Möglichkeit der Antragstellung und die Fördermöglichkeiten informiert zu werden.