Fachinformationen Finanzen / Gemeindewirtschaftrecht

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Merkblatt zur Mitteilungspflicht von Gerichten und Behörden an Finanzbehörden gemäß § 116 AO bei Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen

Das hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) informiert über die Aktualisierung des Merkblatts zur Mitteilungspflicht von Gerichten und Behörden an Finanzbehörden gemäß § 116 AO bei Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen.

„… Gerichte und Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung können über Informationen verfügen, die auf eine Steuerstraftat im Sinne von § 369 ff. AO, z. B. eine Steuerhinterziehung, -hehlerei oder einen Bannbruch, schließen lassen, von denen aber Finanzbehörden des Bundes und der Länder noch keine Kenntnis haben. Zur Sicherstellung der Strafverfolgung, aber auch zur gleichmäßigen Steuerfestsetzung enthält § 116 Absatz 1 Satz 1 AO eine Regelung, die Gerichte und andere Behörden gegenüber den Finanzbehörden zur Mitteilung von tatsächlichen Umständen, die Rückschlüsse auf eine Steuerstraftat zulassen, verpflichtet.

Um die Zusammenarbeit von Behörden und Gerichten mit den Finanzbehörden zu stärken, haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder das „Merkblatt zur Mitteilungspflicht von Gerichten und Behörden an Finanzbehörden gemäß § 116 AO bei Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Steuerstraftat schließen lassen“ (ehemals: „Merkblatt zur Zusammenarbeit von Behörden und Gerichten mit den Finanzbehörden des Bundes (Zollverwaltung) und der Länder“ (Juli 2013)) überarbeitet. Insbesondere enthält die jüngste Version des Merkblatts aktuelle Hinweise zu mitteilungspflichtigen Tatsachen, die zusammen mit zahlreichen Anwendungsbeispielen dazu beitragen sollen, die Bediensteten Ihrer Mitglieder auf entsprechende Sachverhalte zu sensibilisieren.

Mitteilungen nach § 116 Absatz 1 Satz 1 AO erfolgen regelmäßig unter Verwendung des Vordrucks „010158 - Mitteilung nach § 116 der Abgabenordnung (AO)“. Der Vordruck ist im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung eingestellt (www.formulare-bfinv.de). ….

Informationen und Vordruck sind auch auf www.bzst.de erhältlich. …“

Das Merkblatt und den Vordruck haben wir zudem hier eingestellt. Wir bitten darum, die Information zeitnah abzurufen, da diese nicht dauerhaft auf unserer Homepage abrufbar sein wird.

Anlagen
Aktualisierung des Merkblatts zur Mitteilungspflicht von Gerichten und Behörden an Finanzbehörden
Anlage 1 - Merkblatt zur Mitteilungspflicht von Gerichten und Behörden an Finanzbehörden
Anlage 2 - Meldevordruck