Stabsstelle zur Beratung von Nicht-Schutzschirmkommunen hat Arbeit aufgenommen
Die Stabsstelle ist aufgrund Ihrer hohen inhaltlichen Bedeutung für die hessischen Kommunen direkt dem Staatssekretär im Innenministerium, Herrn Werner Koch, unterstellt und trägt zukünftig die offizielle Bezeichnung „Beratungsstelle für Nicht-Schutzschirmkommunen im Bereich der Haushaltspolitik und Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit.“
Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bündnis 90/Die Grünen Hessen für diese Wahlperiode war vereinbart worden: „Wir werden eine Stabsstelle zur Beratung von Nicht-Schutzschirm-Kommunen im Bereich der Haushaltspolitik einrichten“.
Dieses Vorhaben resultiert – so das Innenministerium - aus den positiven Erfahrungen und Ergebnissen der Gespräche der Landesregierung mit den Kommunen im Rahmen der Schutzschirmverhandlungen.
Hier wurden in Einzelgesprächen mit den über 100 am höchsten verschuldeten Kommunen in Hessen Wege heraus gearbeitet, wie die Kommunen in einem überschaubaren Zeitraum wieder zu ausgeglichenen Haushalten kommen werden.
Jetzt sollen auch den restlichen knapp 350 Kommunen, die nicht zum Kreis der Schutzschirm-Kommunen gehören, also weniger stark verschuldet sind als die Schutzschirmkommunen, ebenfalls Beratungsleistungen für deren Haushaltspolitik angeboten werden. Die Beratungsergebnisse sollen in Empfehlungen für die Haushaltspolitik münden. Eine Umsetzung dieser Empfehlungen durch die jeweilige Kommune soll dann dazu beitragen, in überschaubaren Zeiträumen auch dort wieder zu ausgeglichenen Haushalten zu gelangen und perspektivisch Schulden abzubauen.
Ziel sei es, flächendeckend allen Nicht-Schutzschirmkommunen ein Beratungsangebot zu machen.
Die Stabsstelle ist aufgrund Ihrer hohen inhaltlichen Bedeutung für die hessischen Kommunen direkt dem Staatssekretär im Innenministerium, Herrn Werner Koch, unterstellt und trägt zukünftig die offizielle Bezeichnung „Beratungsstelle für Nicht-Schutzschirmkommunen im Bereich der Haushaltspolitik und Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit“.
Die Zusammenlegung des bereits fest etablierten Kompetenzzentrums für Interkommunale Zusammenarbeit, das von den Kommunen seit Jahren intensiv in Anspruch genommen wird, mit der Beratungsstelle für Nicht-Schutzschirmkommunen erfolgte auch, um in die Beratungsgespräche wichtige Empfehlungen aus dem Bereich der IKZ einbeziehen zu können.
Das Analyse- und Beratungsverfahren gestaltet sich wie folgt:
Die an einer Analyse und Beratung interessierten Kommunen wenden sich zunächst an die Stabsstelle. Danach werden die Kommune durch die Stabsstelle gebeten, ihren aktuellen Haushaltsplan und ihr Konsolidierungskonzept zu übersenden und einen standarisierten Erhebungsbogen zu Finanzdaten der Kommune auszufüllen.
Die Daten werden unter Koordinierung der Stabsstelle durch den Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (zugleich Präsident des hessischen Rechnungshofes) eingehend analysiert und mit Daten vergleichbarer, ähnlich strukturierter Kommunen verglichen.
Aus der Analyse und deren Ergebnissen werden dann Empfehlungen formuliert.
Nach Vorliegen dieser Analyse und der Empfehlungen werden diese in einem Gespräch Bürgermeister/in, Magistrat, Leitenden Mitarbeiter/innen sowie Finanzpolitikern der jeweiligen Kommune vorgestellt und einschließlich der Handlungsempfehlungen diskutiert. An diesem Gespräch werden neben der Stabsstelle und dem Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung auch Mitarbeiter des Finanzministeriums und der Kommunalabteilung des Innenministeriums teilnehmen.
Es wird erwartet, dass die Analyse und die Handlungsempfehlungen auch einen Diskussionsprozess vor Ort in den Kommunen auslösen an dessen Abschluss ggfs. ein Beschluss über die Umsetzung von Handlungsempfehlungen sollte. Durch Umsetzung – auch teilweiser Umsetzung – der Empfehlungen soll sich die Finanzsituation der Kommune verbessern.
Mehr als 20 Kommunen haben sich Juni 2015 bereits um eine Haushaltsanalyse und ein Beratungsgespräch beworben. Die ersten Analysen werden derzeit erstellt.
Ansprechpartner der Stabsstelle sind
Claus Spandau Claus.Spandau@hmdis.hessen.de Mobil: 015229555590
Tobias Groscurth Tobias.Groscurth@hmdis.hessen.de Tel.: 0611/1609
Daniela Willkommen Daniela.Willkommen@hmdis.hessen.de Tel.: 0611/1529
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Beratungsstelle für Nichtschutzschirmkommunen
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden