Brand- und Katastrophenschutz: Hinweise zum Einbruchschutz in Feuerwehrhäusern
Mit Schreiben vom 06.12.2023 hat uns das Hessische Ministerium des Innern und für Sport das nachfolgende Informationsschreiben zum Einbruchschutz in Feuerwehrhäusern übersandt.
Hintergrund dieses Schreibens ist, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Einbruchsdelikten in Feuerwehrhäusern kam, bei denen u. a. auch feuerwehrtechnisches Gerät (z. B. hydraulisches Rettungsgerät) entwendet wurde und dieses bei weiteren Delikten eingesetzt wurde.
Um die Feuerwehrhäuser gegen Einbruchsdiebstähle zu sichern, stehen die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der hessischen Polizei für entsprechende Ortstermine zur Verfügung, um Sicherungskonzepte zu entwickeln.
Eine Liste der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Hessen ist diesem Schreiben ebenfalls beigefügt.
Wir bitten um Beachtung.