Mit Entscheidung vom 27.09.2018 (Az.: 8 B 432/18) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass für das Auswahlverfahren zwischen aufgrund des Mindestabstandsgebots konkurrierenden Spielhallen unterschiedlicher Betreiber es in Hessen derzeit keine rechtliche Grundlage gibt.
Waldbrand-/Flächenbrandgefahr – Untersagung von Veranstaltungen
Im Zusammenhang mit der anhaltenden Trockenheit und der vom Umweltministerium ausgerufenen Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr) stellte sich in den letzten Wochen vermehrt die Frage, wie mit geplanten Veranstaltungen und Festivals umzugehen ist, die in der Nähe oder im Umfeld von Wäldern und Wiesen stattfinden sollen.
Am 24. April 2018 fand im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) ein gemeinsames Informations- und Arbeitstreffen des HMdIS und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Vertretern/Vertreterinnen der Kommunalen Spitzenverbände, Landwirtschafts- und Jagdverbände sowie Einheiten des Katastrophenschutzes statt. In dem Arbeitstreffen wurden vorbereitende Maßnahmen für einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Hessen beraten.
Prostituiertenschutzgesetz; hier: Fortbildungsangebot durch FIM (Frauenrecht ist Menschenrecht e. V.)
Ein zweitägiges Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die an der Anmeldung von Prostituierten (laut § 3-9 ProstSchG) oder der Gesundheitlichen Beratung (laut § 10 ProstSchG) beteiligt sind oder sein werden.
Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes zum 01.01.2018
Mit Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes vom 18.12.2017 (GVBl. S. 460) ist das Hessische Spielhallengesetz vom 28.06.2012 geändert worden.
Im Gesetz und Verordnungsblatt vom 11.12.2017 ist die fünfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und der Änderung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 04. Dezember 2014 (GVBl. 2017, S. 396) öffentlich bekannt gemacht worden, mit der unter anderem die Sperrzeitverordnung über den 31.12.2017 hinaus für acht Jahre (31.12.2025) verlängert wurde.