Spielhallenrecht
Verbindliche Ausführungsbestimmungen zu § 2 Abs. 2 HessSpielhG - Auswahlentscheidungen
Verbindliche Ausführungsbestimmungen zu § 2 Abs. 2 HessSpielhG - Auswahlentscheidungen
hier: Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
vom 20.05.2015
Nachfolgend geben wir die Ergänzung der Vollzugshinweise zu § 2 Abs. 4 bis 4 Hessisches Spielhallengesetz wider, die uns vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 24.05.2016 übermittelt wurden, wieder mit der Bitte um Beachtung:
Mit E-Mail vom 04.04.2016 informierte die Allianz für den freien Sonntag – die sich unter anderem aus ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN sowie der Katholischen Betriebsseelsorge zusammensetzt – die Bürgermeister, Landräte und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände über die rechtlichen Hintergründe gemäß einer Entscheidung des ...
Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 21.03.2016 (GVBl. 2016, S. 58) ist in Kraft getreten.
Die Koalitionsfraktionen haben sich nach längeren Verhandlungen auf die Inhalte des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) verständigt.
Am 30.09.2015 wurde seitens der Unfallkasse Hessen die Voraussetzung geschaffen, neben Arbeits- und Betriebsmedizinern auch anderen geeigneten Ärzten die Möglichkeit einzuräumen, bei Feuerwehrangehörigen Eignungsuntersuchungen in Bezug auf das Tragen von Atemschutz gemäß Grundsatz G 26 durchzuführen. Dieser Beschluss wurde nötig, weil insbesondere im ländlichen Raum die adäquate Versorgung durch Arbeits- und Betriebsmediziner nicht ...