Gewerbe- und Gaststättenrecht: Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher und anderer Vorschriften in Hessen
Am 17.11.2022 hat der Landtag ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher und anderer Vorschriften in Hessen beschlossen (GVBL S. 626).
Am 17.11.2022 hat der Landtag ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher und anderer Vorschriften in Hessen beschlossen (GVBL S. 626).
Am 08.12.2022 um 11:00 Uhr findet der nächste bundesweite Warntag statt. Dazu stellen wir Ihnen mit unserer SOFORT-INFO Unterlagen des Innenministeriums zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich einer möglichen Gasmangellage wurden von Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport bereits „Handlungsempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei einer Gasmangellage“ (https://feuerwehr.hessen.de/kats/gasmangellage) vorbereitet. Hierrüber haben wir bereits in einer Sofortinfo berichtet.
Handlungsleitfaden für die Gemeinden und den Einzelhandel zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen § 6 HlöG, Stand August 2022
Mit einer Neufassung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) durchgesetzt vom 23.08.2018 wurde unter anderem § 61 Abs. 3 HBKG um die Ziffer 4 erweitert und eine Kostentragungspflicht des Leistungserbringers im Rettungsdienst normiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des aktuellen Ukraine-Krieges und einer daraus folgenden möglichen Gasmangellage wurde bereits vom Bundeswirtschaftsministerium aufgrund der gedrosselten Gas-Lieferung aus Russland die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
Der Hessische Innenminister hat uns auf die künftige Anerkennung der Ordnungsbehörden als Teilnehmer am Digitalfunk BOS und die organisatorischen, betrieblichen und technischen Vorkehrungen hierfür hingewiesen.
Mit Schreiben vom 02.02.2022 hat uns das Hessische Ministerium des Innern und für Sport darauf hingewiesen, dass der Rahmenvertrag und das damit verbundene Förderverfahren zur Anschaffung der notwendigen Tetra-Funkgeräte im September 2022 endet.
Mit Richtlinie vom 13.07.2021 (Staatsanzeiger S. 1019) gewährt das Land Hessen zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum Zuwendungen zur Investition mit dem Ziel, den Erhalt und die Weiterentwicklung des Gastgewerbes im ländlichen Raum zu fördern. Mit diesem Sonderprogramm sollen Anreize geschaffen werden, um dem Gasthaussterben entgegenzutreten.
Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme.
Abteilung 2.1 - Sie/Ibr
Mit Schreiben vom 02.02.2022 hat uns das Hessische Ministerium des Innern und für Sport darauf hingewiesen, dass der Rahmenvertrag und das damit verbundene Förderverfahren zur Anschaffung der notwendigen Tetra-Funkgeräte im September 2022 endet.
Aus dem in der Anlage befindliche Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 17. Januar 2022 ergibt sich, dass die kommunalen Vollstreckungsbehörden nach § 13 Nr. 7 WaffRG berechtigt sind, ein Übermittlungsersuchen an die Registerbehörde zu richten.