Für den Berichtszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 werden alle hessischen Ordnungsbehörden gebeten, den Meldebogen für die Hundestatistik 2024 bis zum 31.03.2025 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu übermitteln.
Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.12.2023 sowie dem Meldebogen für Hunde 2024.
Vollzugshinweise des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu Verbundspielhallen, § 13 HSpielhG
Das Hessische Innenministerium hat an alle Regierungspräsidien ergänzend zum Merkblatt zur Auslegung des § 13 Hessisches Spielhallengesetz (HSpielhG) nunmehr weitere Hinweise zum Umgang mit Alterlaubnissen und bezüglich der Neuerteilung von Erlaubnis nach § 13 HSpielhG erarbeitet. Das Innenministerium hat hierbei mehrere Hinweise zur Sach- und Rechtslage bei der Abwicklung der Antragsverfahren betreffend Verbundspielhallen ...
Von Seiten des Ministeriums des Innern und für Sport wurden wir darauf hingewiesen, dass neben dem Sonderförderprogramm „Sirenen des Bundes“ nunmehr auch ein Sonderförderprogramm „Sirenen in Hessen“ gestartet wurde.
Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr
Von Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde uns eine Handlungsempfehlung zur Erstellung eines Hygienekonzepts für die freiwilligen Feuerwehren übersandt.
Checkliste für Kontrollen von Gaststätten mit Spielgeräten und Handout für Betreiber von Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringem Mindestabstand
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat auch für die Kontrollen von Gaststätten mit Geldspielgeräten eine Checkliste erstellt. Diese Checkliste soll eine Hilfestellung für die Vollzugsbehörden bei der glücksspielrechtlichen Kontrolle von Gaststätten mit Spielgeräten bieten, damit möglichst einfach festgestellt werden kann, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Des Weiteren soll hiermit eine einheitliche Handhabung in Hessen erreicht werden.
Brand- und Katastrophenschutz: Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung in Hessen
Aufgrund der Vielzahl der Wald- und Vegetationsbrände im Jahr 2022 und der zunehmenden Trockenheit der Böden und Hitze in den Sommermonaten werden auch in Zukunft Waldbrände eine große Rolle spielen. Insofern ist es für die hessischen Feuerwehren wichtig, eine gute Einsatzvorbereitung, zweckmäßige Ausstattung und fundierte Ausbildung diesbezüglich zu erhalten. Um den hessischen Einsatzkräften hierzu eine geeignete Grundlage zur Verfügung zu stellen, wurde im September 2022 die AG Waldbrandbekämpfung Hessen mit dem Ziel der Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung für Hessen ins Leben gerufen.
Merkblatt zur Auslegung des § 13 Hessisches Spielhallengesetz
Nach dem Inkrafttreten des neuen Hessischen Spielhallengesetzes am 17.11.2022 (GVBl S. 626) hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport bereits eine Übersicht zur Auslegung des Hessischen Spielhallengesetzes erarbeitet.
Versammlungen im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG auf Bundesfernstraßen
Die vermehrte Anzahl und Ankündigungen von Versammlungen und Protestaktionen auf Bundesfernstraßen werfen Rechtsfragen auf. Über die derzeitige Rechtslage insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs informiert das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem beigefügten Schreiben vom 21. März 2023.
Spielhallenrecht und Aufstellung von Geldspielgeräten
Mit der HSGB-Kompakt Meldung 43/23 haben wir darauf hingewiesen, dass uns von Seiten des Innenministeriums ein Fragenkatalog als erste Auslegungshilfe zum hessischen Spielhallengesetz zur Verfügung gestellt wurde.
Übersicht zur Auslegung des Hessischen Spielhallengesetzes
Bereits mit Eildienstmitteilung ED 215 vom 06.12.2022 haben wir darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Änderung glückspielrechtlicher und anderer Vorschriften in Hessen am 17.11.2022 (GVBl S. 626) beschlossen und in Kraft getreten ist.
Für den Berichtszeitraum 01.01.2023 werden alle hessischen Ordnungsbehörden gebeten, den Meldebogen für die Hundestatistik 2023 bis zum 31.03.2024 an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport zu übermitteln.
Kürzung der Feuerwehrgebühren durch Haftpflichtversicherungen
Gemäß den in § 61 Abs. 2 und Abs. 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) genannten Fällen können die Kommunen die Kosten für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen anfordern. Grundlage hierfür ist die entsprechende Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis.
Zuletzt im Eildienst Nr. 17 (ED 232 vom 21.12.2022) haben wir auf den aktuellen Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport zu den Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz aufgrund der aktuellen Corona-Lage hingewiesen.
Aktualisierung der Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung bei einer Gasmangellage
Bereits mit unserer Sofortinfo vom 03.08.2022 haben wir auf die Konsequenzen einer möglichen Gasmangellage hingewiesen. Die damals gefasste Handlungsempfehlung zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei einer Gasmangellage ist nunmehr an einzelnen Stellen aktualisiert worden.