Cannabiskonsum auf Weihnachtsmärkten
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns das nachfolgende Informationsschreiben vom 13.11.2024 zum Thema „Cannabiskonsum auf Weihnachtsmärkten“ übersandt.
Hintergrund des Schreibens sind die zeitnah anstehenden Weihnachtsmärkte. Daher möchte das HMdI den Kommunen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage auf hessischen Volksfesten und Weihnachtsmärkten sowie eine konkrete Hilfestellung zum Umgang mit der Lückenhaftigkeit des Konsumcannabisgesetzes in Bezug auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz an die Hand geben. Für die Durchsetzung eines Cannabiskonsumverbots auf den hessischen Weihnachtsmärkten wird der Erlass einer Allgemeinverfügung empfohlen. Diesbezüglich ist dem Schreiben eine ausführliche rechtliche Einordnung nebst Musterallgemeinverfügung beigefügt.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Ass. jur. Irma Ibrisagic Ass. jur. Thorsten Dietz Ass. jur. Manuela Siedenschnur
Referentin Referent Verwaltungsdirektorin
Anlagen:
Schreiben des HMdI
Erläuterungen und Musterallgemeinverfügung