Erlass mit Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz aufgrund der aktuellen Corona-Lage
Von Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde uns der aktuelle Erlass mit Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz aufgrund der aktuellen Corona-Lage zugeleitet.
Aufgrund der erhöhten Infektionslage durch die Omikron-Variante sollen die Übertragungsgefahren auch in den Feuerwehren reduziert werden. Der Erlass gilt zunächst bis zum 31.01.2022 und beinhaltet folgende Regelungen:
- Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule
- Ausbildung auf Ebene der Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte
- Durchführung des Feuerwehrdienstes auf Standortebene
- Wahlhandlungen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren gem. § 12 HBKG
- Atemschutz- und Taucherausbildung
- Betrieb der zentralen Leitstellen
- Zugang zur Landestechnik in den zentralen Leitstellen
- Katastrophenschutz
Der Erlass ist in der Anlage beigefügt.