Gaststätten: Richtlinie für Programm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum
Mit Richtlinie vom 13.07.2021 (Staatsanzeiger S. 1019) gewährt das Land Hessen zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum Zuwendungen zur Investition mit dem Ziel, den Erhalt und die Weiterentwicklung des Gastgewerbes im ländlichen Raum zu fördern. Mit diesem Sonderprogramm sollen Anreize geschaffen werden, um dem Gasthaussterben entgegenzutreten.
Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme.
Abteilung 2.1 - Sie/Ibr