Fachinformationen Ordnungsrecht

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Gewerberecht: Zweiter Informationsbrief XGewerbeanzeige – Umstellung auf die elektronische Datenübermittlung von Gewerbeanzeigen

Soweit in den Kommunen auf die elektronische Datenübermittlung von Gewerbeanzeigen umgestellt wird, verweisen wir auf den uns übermittelten zweiten Informationsbrief – Inbetriebnahme XGewerbeanzeige vom 4. September 2015 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der in Anlage beigefügt ist, zur Kenntnisnahme.

Sollten Fragen hinsichtlich des Projektes bestehen bzw. Interesse für eine Registrierung zum Bezug des Informationsbriefes XGewerbeanzeige bestehen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: XGewerbeanzeige@bmwi.bund.de

Wir bitten um Beachtung.

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