Handreichung des Innenministeriums zur Lösung von Konfliktfällen im Zusammenhang mit Demonstrationen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken im Rahmen des Versammlungsrechts
Anlässlich von Demonstrationen insbesondere in größeren Städten wird die Sicherstellung der Schwangerschaftskonfliktberatung nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten seit einiger Zeit in verschiedenen hessischen Kommunen und im Hessischen Landtag diskutiert.
Nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) kann die zuständige Behörde eine Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.
Die Handreichung des Innenministeriums gibt den für das Versammlungswesen zuständigen Behörden hilfreiche Informationen gerade im Hinblick auf die Auflagenerteilung in Bezug auf Demonstrationen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken. Die Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken kann hier eingesehen werden.
Wir bitten um Beachtung.