Fachinformationen Ordnungsrecht

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© Paul-Georg-Meister / PIXELIO

Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

Von Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport wurde uns eine Handlungsempfehlung zur Erstellung eines Hygienekonzepts für die freiwilligen Feuerwehren übersandt.

Diese Handlungsempfehlung beruht auf der DGUV-Information 205-035. Der Handlungsbedarf ergibt sich hierbei aus der Gefahrstoffverordnung sowie aus der DGUV-Vorschrift 49„Feuerwehren“. Demnach muss eine Schadstoffgefährdung und eine Kontaminationsverschleppung im Feuerwehrdienst durch bauliche und organisatorische Maßnahmen vermieden werden. Entsprechende Maßnahmen sollen zum Schutz der Gesundheit der Feuerwehrangehörigen in einem Hygienekonzept verankert und vor Ort durchgeführt werden. Diese Handlungsempfehlung soll die Kommunen bei der Erstellung eines Hygienekonzepts unterstützen. Nach Rücksprache mit der Unfallkasse Hessen steht diesen den Kommunen bzw. den Feuerwehren bei Fragen bezgl. der weiteren Umsetzung der DGUV-Information 205-035 zur Verfügung.

Die entsprechenden Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.   

Mit der Bitte um Beachtung.

Anlagen:
Handlungsempfehlung zur Erstellung eines Hygienekonzeptes für die Freiwilligen Feuerwehren
Handlungsempfehlung zur Erstellung eines Hygienekonzeptes für die Freiwilligen Feuerwehren 2023
Muster-Inhaltsverzeichnis Hygienekonzept