Runderlass zur Festlegung der Einsatzstichworte für Brand,- Hilfeleistungs- und Rettungsdiensteinsätze
Der „gemeinsame Runderlass des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz und des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege zur Festlegung der Einsatzstichworte für „Brand-, Hilfeleistungs- und Rettungsdiensteinsätze“ ist mit Stand vom 30.08.2024 überarbeitet worden und am 01.10.2024 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderung ist das neue separate Einsatzstichwort „H E-CALL Y“, das aufgrund der hohen Anzahl von Fehlalarmen durch E-Call ausgelöst wurde und bisher unter dem Einsatzstichwort „H KLEMM 1 Y“ zugeordnet war. Dies führt insbesondere dazu, dass die einsatztaktischen Parameter tatsächlich auf das notwendige minimale Maß reduziert werden können. Die Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist in Kürze geplant. Der Runderlass ist in Anlage beigefügt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.