Sicherung des Rettungsdienstes auf Bundesautobahnen durch die Feuerwehr
Von Seiten des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurde uns mit Schreiben vom 13.09.2024 der gemeinsame Erlass zu Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter nach § 6 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zugeleitet.
In Anlage ist sowohl das Schreiben vom 13.09.2024 als auch der Erlass mit beigefügt.
Anlage Sicherung des Rettungsdienstes auf Bundesautobahnen durch die Feuerwehr-240912-Original
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.