Fachinformationen Ordnungsrecht

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© Paul-Georg-Meister / PIXELIO

Sofort-Programm Sicherheit bei Veranstaltungen

Die Amokfahrten auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt bzw. in der Mannheimer Innenstadt führen zu Diskussionen in Bezug auf die Sicherheit von Festen und Veranstaltungen. Um die Sicherheit zu gewährleisten sind hohe Kosten für entsprechende Überfahrschutzkomponenten notwendig. In der Folge wurden bereits eine Vielzahl von Traditionsveranstaltungen – auch in Hessen – aufgrund der hohen Kosten abgesagt, so z.B. die Radveranstaltung „Kinzigtal Total“, das Kirchblütenfest in Marburg oder das Event „Fahr zur Aar“.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat sowohl diese Absagen als auch die sich verschärfenden Anforderungen an die Sicherheit von Veranstaltungen zum Anlass genommen und mit Schreiben vom 26.03.2025 das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz auf diese Problematik hingewiesen und Lösungen gefordert. Der Hessische Innenminister, Roman Poseck, hat nunmehr ein Sofort-Programm aufgelegt, um die hessischen Kommunen bei ihren Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld von Veranstaltungen finanziell zu unterstützen.

Das mit der beigefügten Pressemitteilung vom 04.04.2025 der Öffentlichkeit vorgestellte sogenannte „Sofort-Programm für Sicherheit von Veranstaltungen“ ist als Bestandteil der Rahmenvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit konzipiert, d.h. die Fördervoraussetzungen der Rahmenvereinbarung finden entsprechende Anwendung.

Das Sofort-Programm besteht zum einen aus einem Förderprogramm für Kommunen zur Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen. Für das Programm steht ein Betrag i. H. v. 1 Mio. Euro zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich Kommunen zusammenschließen, um sich in Sicherheitsfragen zu unterstützen sowie gemeinsame Sicherheitsmaßnahmen anzuschaffen und zu bewirtschaften. Da Feste und Veranstaltungen i.d.R. nicht zeitgleich stattfinden, können beispielsweise Sperren und Überfahrschutzeinrichtungen von verschiedenen Kommunen genutzt werden. Durch die interkommunale Zusammenarbeit können hier die Maßnahmen verbessert und die Kosten reduziert werden.

Des Weiteren werden ab Mai 2025 die hessischen Polizeipräsidien Informationsveranstaltungen für kommunale Vertreter anbieten, um gemeinsam die Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen zu erörtern.

Antragsberechtigt sind ab 01.05.2025 Kooperationen hessischer Kommunen. Diesbezüglich bedarf es Beschlüsse der Gemeindevertretung, die Erarbeitung eines gemeinsamen Sicherheitskonzeptes sowie die gemeinsame Beschaffung und Bewirtschaftung der Sicherheitsmaßnahmen.

Der Antrag setzt dabei eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Anlage „Sicherheitskonzept“ voraus.

Musterformulierungen in Bezug auf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, Beschlussvorlagen sowie die Projektbeschreibung finden sich auf der Internetseite des kommunalen Beratungszentrums, die unter dem Menüpunkt „Interkommunale Zusammenarbeit“ abgerufen werden können (https://beratungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusammenarbeit/).

Wir bitten um Beachtung.

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 4. April 2025 >