Fachinformationen Ordnungsrecht

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© Paul-Georg-Meister / PIXELIO

Sonderförderprogramm „Sirenen in Hessen“

Von Seiten des Ministeriums des Innern und für Sport wurden wir darauf hingewiesen, dass neben dem Sonderförderprogramm „Sirenen des Bundes“ nunmehr auch ein Sonderförderprogramm „Sirenen in Hessen“ gestartet wurde.

Gefördert werden die Neuerrichtung elektronischer Sirenen in Mast- oder Dachmontage sowie die Umrüstung bestehender Motorsirenen.
Die Fördermöglichkeiten sowie die Höhe der Förderung ergibt sich aus der beigefügten Richtlinie/Anlage.

Die Mittel können ab sofort beantragt werden.
Für das Haushaltsjahr 2023 sind die Anträge bis zum 13.10.2023 zu stellen.

Die Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.

Mit der Bitte um Beachtung.

Anlagen:

Sirenen_Anschreiben_Sonderförderprogramm-HE_2023

Sirenen_Anlage_1_Richtlinie_Sireneförderung_HE_2023

Sirenen_Anlage_2_Antragsformular_HE_2023