Versammlungen im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG auf Bundesfernstraßen
Die vermehrte Anzahl und Ankündigungen von Versammlungen und Protestaktionen auf Bundesfernstraßen werfen Rechtsfragen auf. Über die derzeitige Rechtslage insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs informiert das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem beigefügten Schreiben vom 21. März 2023.
Mit der Bitte um Beachtung.