Regierungsentwurf eines Hessischen Grundsteuergesetzes
Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat den angekündigten Entwurf eines Hessischen Grundsteuergesetzes vorgestellt.
Hierzu können u.a. die Kommunalen Spitzenverbände bis längstens 16.8.2021 Stellung nehmen. Die Gremien des Hessischen Städte- und Gemeindebundes haben an ein hessisches Grundsteuermodell die Anforderungen formuliert, dass die Bewertungstätigkeit bei der Finanzverwaltung bleiben soll, das Messbetragsvolumen mindestens stabil bleiben muss und die unterschiedlichen Wertverhältnisse in den Städten und Gemeinden berücksichtigt werden sollten. Auch die Fraktion der Freien Demokraten hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet (Drucks. 20/5538), der auf eine Berücksichtigung der Wertverhältnisse vollständig verzichtet.
Die Unterlagen dazu gibt es hier.