3. Förderaufruf zu den Förderrichtlinien für Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen
Die „Förderrichtlinie für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3 der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5“ vom 6. Februar 2020 wurde am 21. Februar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Förderrichtlinie wird es ermöglichen, das Angebot an Hardware-Nachrüstsystemen zur Stickoxidminderung zu erweitern. Dazu werden in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 23 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um neue Stickoxid-Minderungssysteme zu entwickeln. Dies kann ausdrücklich im Bereich der ÖPNV-Busse, schweren Kommunalfahrzeuge, leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie Pkw erfolgen. Antragsberechtigt werden sowohl Hersteller als auch Entwickler sein. Die neue Fördermaßnahme wird als ein weiterer Baustein zur raschen Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen in Deutschland gesehen. Die Bekanntmachung finden Sie als Anlage.
Am 2. März 2020 wurde der 3. Förderaufruf zu den Förderrichtlinien für Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen sowie leichten und schweren Handwerkerfahrzeugen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anträge können bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen als zuständigem Projektträger unter der Adresse
mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie bzw. Bekanntmachung des 3. Förderaufrufs eingereicht werden. Eine Übersicht der Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für kommunale Unternehmen finden Sie in der Anlage.
Fahrzeuge BAnz AT 21.02.2020 B4
FahrzeugeFördermaßnahmen Kommunale Unternehmen