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Bewerbungsstart Dorfentwicklungsprogramm 2022

In diesem Jahr sollen zwölf neue Kommunen für den Förderzeitraum 2022 bis 2029 in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Abgabefrist für die Bewerbungen bei den Fachbehörden der Landkreise ist der 31. März 2022.

Ortschaft im Tal aus der Ferne
© kurt-f-domnik pixelio-de

Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilt, umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.

Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Dorfentwicklungsprogramm richtet sich jährlich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren sind das jährlich durchschnittlich rund 30 Millionen Euro von EU, Bund und Land. Aktuell fördert das Land Hessen im Rahmen der Dorfentwicklung 89 Kommunen mit insgesamt 784 Ortsteilen. Die Fachbehörden der Landkreise informieren zu den Förderprogrammen und unterstützen mit fachlicher Beratung und Begleitung bei der Bewerbung.

Information: 
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden
Internet: umwelt.hessen.de

Fachbehörden Dorfentwicklung