Bundesweites Förderprogramm für die „Landmusik“
Dieses Programm fördert musikalisch-kulturelle Projekte im ländlichen Raum.
Seit dem 1. April 2021 ist das Förderprogramm Landmusik des Deutschen Musikrats online, erreichbar https://www.musikrat.de/ (Projekte / Förderprogramm Landmusik) oder direkt über https://www.landmusik.org/.
Dieses Programm fördert musikalisch-kulturelle Projekte im ländlichen Raum (für Kommunen bis 20.000 Einwohner), zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel können beantragt werden. Außerdem können sich Kommunen für die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ bewerben. Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € (außer Bundespreisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist. Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis). Die Preisgelder sind zweckgebunden und müssen für die Fortführung der ausgezeichneten musikalischen Projekte eingesetzt werden.
Alle Informationen finden Sie auf https://www.landmusik.org/ Dort können zwischen dem 23.4. und 14.5.2021 Anträge hochgeladen werden, die späteren Antragsformulare sind bereits jetzt als PDF-Datei im Downloadbereich zu finden.
Information:
Deutscher Musikrat
gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
E-Mail: schloemp@musikrat.de
Telefon: 0228 - 2091-147
Anlagen
Ausschreibung Landmusikort des Jahres
Ausschreibung Projektförderung Landmusik