Das neue Vergaberecht 2016
Ab dem 18. April 2016 gilt für alle Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes ein neues Vergaberecht.
Außerdem erfolgt die Umsetzung der ersten Stufe der Verpflichtung zur elektronischen Auftragsvergabe (dazu Eildienst 103 vom 24.09.2014). Norbert Portz, Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, hat die Neuregelungen aus kommunaler Sicht in dem nachfolgenden Beitrag dargestellt und bewertet.
Das neue Vergaberecht 2016: Darstellung und Bewertung aus kommunaler Sicht