Deutscher Lesepreis 2023
Noch bis 30. Juni 2022 können sich Städte und Gemeinden, Einrichtungen und Einzelpersonen unter www.deutscher-lesepreis.de für den Deutschen Lesepreis 2023 bewerben.
Die Bewerbung steht allen in der Leseförderung Aktiven offen. Bereits zum zehnten Mal zeichnen die Stiftung Lesen und die Commerzbank-Stiftung innovative wie auch bewährte Ideen aus, die das Lesen in der Gesellschaft verankern. Der Deutsche Lesepreis ist mit insgesamt 25.000 Euro dotiert und wird auch in diesem Jahr in sechs Kategorien verliehen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist Kooperationspartner der jährlichen Initiative „Bundesweiter Vorlesetag“ und bittet alle Kommunen, sich aktiv am Deutschen Lesepreis zu beteiligen.
Der Deutsche Lesepreis zeichnet innovative und bewährte Leseförderungsmaßnahmen aus und sucht jedes Jahr herausragende Menschen, Maßnahmen und Projekte in den Feldern, die dazu beitragen, eine Kultur des Lesens zu erhalten und zu fördern.
Lesefreude und Lesekompetenz sind zentrale Grundlagen für die Bildungsfähigkeit und damit für gesellschaftliche Teilhabe. Doch trotz großer Anstrengungen ist es um die Lesekompetenz in Deutschland noch immer nicht optimal bestellt. Leseförderung ist jedoch unabdingbar für eine funktionierende Gesellschaft. Alle gesellschaftlichen Gruppen und Akteure sind daher gefordert, sich im Alltag für die Leseförderung in Deutschland zu engagieren.
Um dieses Engagement noch stärker zu würdigen, verleihen die Initiatoren seit 2013 jährlich in verschiedenen Kategorien den Deutschen Lesepreis.
Der Deutsche Lesepreis 2023 wird in sechs Kategorien vergeben:
1. Sonderpreis der Commerzbank-Stiftung für prominentes Engagement
Leseförderung benötigt Aufmerksamkeit, um ins öffentliche Bewusstsein zu dringen und Unterstützung zu erhalten. Deshalb zeichnet die Commerzbank-Stiftung mit dem Sonderpreis für prominentes Engagement Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus, die zu Leseförderung, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe beitragen.
Der Sonderpreis würdigt das Engagement Prominenter, die mit ihren Aktionen Menschen für das Lesen gewinnen oder mit Hilfe des Lesens auf gesellschaftlich relevante Themen hinweisen. Über das Thema Lesen und Leseförderung bereichern sie das Zusammenleben von Menschen und helfen, unsere Gesellschaft zukunftsfähig zu machen.
Der Preisträger erhält ein Preisgeld von 2.500 Euro, mit dessen Hilfe ein ausgesuchtes vorbildhaftes Projekt der Leseförderung nachhaltig unterstützt wird.
2. Herausragendes individuelles Engagement in der Leseförderung
Der Preis für herausragendes individuelles Engagement zeichnet Einzelpersonen aus, die sich in außergewöhnlicher Weise für die Leseförderung verdient gemacht haben. Dies kann ein aktiver Einsatz als ehrenamtlich Engagierter ebenso sein, wie die Initiierung und Umsetzung eigener Ideen zur Förderung der Lesefreude und der Lesekompetenz für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen. Die Realisierung muss 2020, 2021 erfolgt oder noch jüngeren Datums sein.
Insgesamt stehen 4.500 Euro Preisgeld zur Verfügung (Staffelung: 1. Preis 2.000 Euro, 2. Preis 1.500 Euro, 3. Preis 1.000 Euro).
3. Herausragendes kommunales Engagement in der Leseförderung
Der Preis für herausragendes kommunales Engagement zeichnet Kindertagesstätten, Bibliotheken, Vereine, Unternehmen, Universitäten sowie weitere Organisationen und kommunale Träger aus, die sich in außergewöhnlicher Art und Weise für die Leseförderung vor Ort verdient gemacht haben. Besondere Berücksichtigung gilt dabei der Bildung lokaler Netzwerke im Sinne einer institutionsübergreifenden und sich wechselseitig ergänzenden Projektzusammenarbeit. Die Projekte und Ideen können sich an alle Altersstufen und Zielgruppen richten. Die Realisierung muss 2020, 2021 erfolgt oder noch jüngeren Datums sein.
Insgesamt stehen 4.500 Euro Preisgeld zur Verfügung (Staffelung: 1. Preis 2.000 Euro, 2. Preis 1.500 Euro, 3. Preis 1.000 Euro).
4. Herausragende Sprach- und Leseförderung in Kitas
Der Preis für herausragende Sprach- und Leseförderung in Kitas zeichnet Kindertagesstätten aus, die der Vermittlung von Freude an Geschichten und dem Interesse am Lesenlernenwollen in ihrer pädagogischen Arbeit breiten Raum geben. Dazu zählen die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen mit Vorlesematerial und Vorleseorten, der alltägliche Umgang mit Geschichten und Büchern, regelmäßige dialogische Vorleseangebote sowie der aktive Austausch der pädagogischen Fachkräfte mit den Kindern und ihren Eltern.
Insgesamt stehen 4.500 Euro Preisgeld zur Verfügung (Staffelung: 1. Preis 2.000 Euro, 2. Preis 1.500 Euro, 3. Preis 1.000 Euro).
5. Herausragende Leseförderung an Schulen
Der Preis für herausragende Leseförderung an Schulen zeichnet schulisches Engagement aus, das die Lesemotivation und Lesekompetenz von Schülerinnen und Schülern mit einem systematisch aufeinander aufbauenden Programm zum Schwerpunkt „Lesen“ entwickelt und stärkt. Darunter fallen fächerübergreifende Maßnahmen in und außerhalb des Unterrichts, die infrastrukturelle Ausstattung der Schulen mit Lesematerial und eigenen Leseorten, der aktive Einbezug der Elternschaft sowie außerschulische Kooperationen.
Insgesamt stehen 4.500 Euro Preisgeld zur Verfügung (Staffelung: 1. Preis 2.000 Euro, 2. Preis 1.500 Euro, 3. Preis 1.000 Euro).
6. Herausragende Leseförderung mit digitalen Medien
Der Preis für herausragende Leseförderung mit digitalen Medien zeichnet Einzelpersonen, Bildungseinrichtungen und weitere Institutionen aus, die die Stärken digitaler Medien und ihren Einfluss auf das Leseverhalten und die Aneignung von Information nutzen, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (neue) Zugänge zum Lesen zu eröffnen. Digitale Leseförderangebote können verschiedene Apps und unterschiedliche Lesegeräte (Smartphone, Tablet, Computer) einbeziehen und eigenständig oder betreut genutzt werden.
Insgesamt stehen 4.500 Euro Preisgeld zur Verfügung (Staffelung: 1. Preis 2.000 Euro, 2. Preis 1.500 Euro, 3. Preis 1.000 Euro).
Weitere Informationen sowie die online-Bewerbungsunterlagen zum Deutschen Lesepreis können unter www.deutscher-lesepreis.de entnommen werden. Die Preisverleihung ist für das Frühjahr 2023 geplant.
(DStGB – 26.04.2022)