Deutscher Städte- und Gemeindebund: Migration ordnen, steuern und begrenzen – Städte und Gemeinden finanziell entlasten
Städte und Gemeinden sind bei der Unterbringung, Versorgung und Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen an ihrer Belastungsgrenze angelangt und werden auch in den kommenden Jahren enorm gefordert sein. „Migrationspolitik und steigende Zuzugszahlen werden auch in den nächsten Jahren im Fokus der deutschen Politik stehen“, betonten der Präsident des DStGB Dr. Uwe Brandl und Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger am 3. Januar in Berlin.
„Die wachsenden Herausforderungen rund um die konstant hohe Zahl zu versorgender und zu integrierender Personen in den vergangenen Jahren haben sehr deutlich gezeigt, dass wir nicht unbegrenzt Menschen in Deutschland aufnehmen können. Wir brauchen daher sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ein Umsteuern in der Migrationspolitik.“ Notwendig ist zudem eine neue Finanzierungsgrundlage, um die Kommunen dauerhaft von den Flüchtlingskosten zu entlasten.
Deutschland hat in den vergangenen zwei Jahren eine sehr große Zahl von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen zu verzeichnen. Im Jahr 2022 sind mehr als eine Million Menschen vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen. Mit über 300.000 nach Deutschland gekommenen Menschen war im Jahr 2023 zudem der höchste Wert von Asylsuchenden seit dem Jahr 2016 zu verzeichnen. „In sehr vielen Kommunen stehen keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung, die Situation in vielen Kitas und Schulen ist höchst angespannt und die Integrationskurse sind überlastet“, so Brandl und Berghegger. Von besonderer Bedeutung ist daher, dass sich Bund und Länder im November 2023 auf Entlastungen für Städte und Gemeinden verständigt haben. „Es ist anzuerkennen, dass Bund und Länder erste Anstrengungen unternommen haben, um Migrationspolitik zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen. Das allein wird allerdings nicht reichen.“
Neben einer Steuerung und Reduzierung des Zuzugs nach Deutschland ist vor allem die finanzielle Entlastung der Kommunen der Schlüssel für eine funktionierende Integration überall in Deutschland. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schlägt zu diesem Zweck die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Migration in Art. 91a des Grundgesetzes vor. „Wir müssen neue, langfristig tragfähige Wege gehen. Dazu gehört, die Migrationspolitik im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu etablieren. Gesamtgesellschaftliche Herausforderungen müssen auch gesamtgesellschaftlich getragen und finanziert werden“, forderten Brandl und Berghegger. „Wir fordern ein Ende des ‚Zuständigkeitsbingos’ zwischen Bund und Ländern, wenn es um diese wichtigen Fragen und deren Finanzierung geht. Dafür haben weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Kommunen Verständnis.“
Eine Neuausrichtung der Migrationspolitik ist auf europäischer und auf nationaler Ebene unabdingbar, wenn die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht gefährdet werden soll. „Damit Aufnahme und Integration der zu uns geflüchteten Menschen gelingen, brauchen wir die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Wir erleben seit vielen Jahren ein vorbildliches bürgerschaftliches Engagement für die nach Deutschland geflüchteten Menschen. Allerdings müssen wir feststellen, dass die Unzufriedenheit wächst. Es muss daher gelingen, dass wir unsere Anstrengungen auf die Menschen, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, konzentrieren und Asylsuchende ohne Bleiberecht in ihre Herkunftsländer zurückführen oder die freiwillige Rückkehr gestalten“, so Brandl und Berghegger abschließend.
(Pressemitteilung DStGB 03.01.2024)