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Die Gemeinden und das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG)

Schon da und doch noch fern: Ende 2015 hat der Bundesgesetzgeber die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt. 

In einem Büro beschreibt eine Frau mit der Hand ein Blatt Papier
© Fotolia – rogerphoto

Mittels Optionserklärung konnten die Kommunen die Anwendung des neuen Rechts aber vertagen – bis längstens zu Jahresbeginn 2021 das neue Recht greifen muss. Allerdings muss die Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts schon jetzt vorbereitet werden. 

Vor diesem Hintergrund veranstaltet das Freiherr vom Stein-Institut ein weiteres Tagesseminar zum Thema „Die Gemeinden und das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG)“. Das am 26. September 2018 durchgeführtes Tagesseminar stieß auf so lebhaftes Interesse, dass ein weiter Termin angeboten wird. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss: Montag, 12. November 2018.

Näheres auf unserer Homepage unter „Lehrgänge des HSGB“.