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Digitalisierung: Vermittlungsausschuss einigt sich auf OZG 2.0

Der Vermittlungsausschuss hat eine Einigung zum OZG-Änderungsgesetz (OZG), kurz „ OZG 2.0“,erzielt. Damit kann das Gesetz noch im Juni in Kraft treten. Wesentliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf sind eine deutlich verlängerte Übergangsfrist zur Nutzung der Bund ID, das Bekenntnis zur weiteren Nutzung der Elster-Zertifikate, eine Evaluation der Umsetzungsschritte des Gesetzes sowie ein klares Bekenntnis zum „ Once-Only-Grundsatz“.

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Aus kommunaler Sicht ist grundsätzlich zu begrüßen, dass im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielte wurde, auch wenn den vorgenommenen Änderungen keine allzu große Bedeutung beigemessen werden sollte.

Im Wesentlichen bleibt festzustellen, dass einige der im Gesetz enthaltenen Regelungen deutlich in die richtige Richtung zielen, etwa die Reduzierung der Schriftformerfordernisse, die Festlegung einheitlicher Basiskomponenten oder die Möglichkeit, durchgängig digitale Prozesse vorzuschreiben. Andere Punkte waren und bleiben auch jetzt nach der Einigung im Vermittlungsausschuss höchst kritikwürdig, wie etwa der überflüssige und ins Leere laufende Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleitungen oder der verfassungsrechtlich fragwürdige Versuch, Gemeinden und Gemeindeverbände mittels dieses Bundesgesetzes unmittelbar zu verpflichten.  Zu begrüßen ist, dass das ELSTER-Softwarezertifikat  weiterhin als Identifizierungs-beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwenden werden kann. Neu ist zudem die, von den Ländern geforderte, Evaluierung des OZG 2.0. Dabei soll unter Einbeziehung des IT Planungsrates fortlaufend ein Monitoring zur Umsetzung des Gesetzes erfolgen. 
(Quelle: DStGB, 14.06.2024)

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