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Dorfentwicklungsprogramm 2023 - Bewerbung für Kommunen startet

Hessische Kommunen können sich ab jetzt für das Dorfentwicklungsprogramm 2023 bewerben. Mit dem Förderprogramm haben besonders kleine Kommunen im ländlichen Raum die Chance, Fördergelder zu bekommen. Diese ermöglichen es, den besonderen Charakter der Orte zu bewahren und sie gleichzeitig an die modernen Anforderungen anzupassen.

Dorfansicht
© Kurt F. Domnik / pixelio.de

Das Bewerbungsverfahren für die neue EU-Förderperiode ab 2023 wurde vereinfacht. Die Mindestanforderungen an das kommunale Entwicklungskonzept als Fördergrundlage wurden deutlich reduziert und lösen das bisherige „IKEK“ (integriertes kommunales Entwicklungskonzept“) ab. Das neue Konzept wird im Vorfeld des Dorfentwicklungsprozesses erstellt und als Bewerbung eingereicht. Mit der Anerkennung erfolgt der direkte Start in die Förderphase. Mit der Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes können die Kommunen ein Fachbüro beauftragen und erhalten dafür eine Förderung im Rahmen der Dorfmoderation. Anträge hierfür können ab sofort bei der WIBank gestellt werden. Abgabefrist für die Bewerbungen ist der 1. April 2023. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für September 2023 geplant.

Im Jahr 2023 kann das Land zwölf neue Förderschwerpunkte anerkennen. Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich jährlich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren stehen jährlich durchschnittlich rund 32 Millionen Euro an Fördermitteln von EU, Bund und Land zur Verfügung.

Für den Jahrgang 2023 sind insbesondere die Kommunen der Landkreise Bergstraße, Fulda, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Odenwald, Rheingau-Taunus, Werra-Meißner und Wetterau aufgerufen sich zu bewerben.

Weitere Informationen und die Liste der Ansprechpartner/innen bei den Fach- und Förderbehörden der Dorf- und Regionalentwicklung Hessen:
Dorfentwicklung | umwelt. hessen.de