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Empfehlungen für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionszuwendungen

Außenaufnahme eines Rathauses mit gleichlautendem Schriftzug im Detail
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Der Arbeitskreis Fraktionszuwendungen der hessischen Revisions- und Rechnungsprüfungsämter hat eine aktualisierte Fassung der Empfehlungen für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionszuwendungen vorgelegt. In dem Arbeitskreis Fraktionszuwendungen sind alle drei kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Es handelt sich um allgemeine Empfehlungen, die abweichende örtliche Handhabungen nicht ausschließen.

Empfehlungen für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionszuwendungen 2016