Flüchtlinge und Vergaberecht: Vollzugshinweise zu den Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe
Kommunen brauchen Flexibilität bei öffentlichen Aufträgen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat mit Datum vom 25.09.2015 Vollzugshinweise zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen herausgegeben.
In dem Erlass wird auf Erlasse der Bundesbehörden sowie eine Mitteilung der Europäischen Kommission verwiesen.
Im Einzelnen sind dies
- Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 28.08.2015,
- Rundschreiben des BMWi vom 09.01.2015,
- Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie
- Mitteilung der Europäischen Kommission vom 09.09.2015.Der Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sowie die dort in Bezug genommenen Erlasse und Hinweise sind in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (http://www.had.de/) und unter „Aktuelle/aktuelle Mitteilungen“ unter der Themenübersicht „Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“ veröffentlicht.
- In den Vollzugshinweisen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung werden die Inhalte der vorgenannten Erlasse und Mitteilungen zum Inhalt der Vollzugshinweise gemacht.