Flüchtlingshilfe weiterhin wichtige gemeinsame Aufgabe von Land und Kommunen
Landesregierung und Kommunale Familie einigen sich auf Anpassung der LAG-Pauschalen.
Die Hessische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine Anpassung der Pauschalen, die die Kommunen vom Land für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erhalten, geeinigt. Die so genannte große Pauschale, die bereits zum 1. Januar 2016 um rund 45 Prozent angehoben wurde, bleibt in der Höhe unverändert auch weiterhin bestehen. Darauf haben sich jetzt in der finalen Verhandlungsrunde Sozialminister Stefan Grüttner, Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und die Vertreter des Hessischen Landkreistages, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – nach eingehender Analyse der zuletzt verfügbaren, tatsächlichen kommunalen Ausgaben – im Finanzministerium verständigt.
„Die Flüchtlingshilfe stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen – auch die Kommunale Familie. Auf Ebene der Kommunen wurde in den vergangenen beiden Jahren unter großen Anstrengungen Großartiges geleistet. Das Land versteht sich als ein Partner seiner Landkreise, Städte und Gemeinden. Das aktuelle Verhandlungsergebnis zu den Flüchtlingspauschalen ist Ausdruck dieser Partnerschaft. Auch wenn wir in der Sache an einigen Punkten nicht immer einer Meinung waren, so stellt das Ergebnis erneut einen tragfähigen Kompromiss dar, der von gegenseitigem Respekt getragen wird und der den Kommunen weiterhin die Pauschale für Fälle nach dem Landesaufnahmegesetz garantiert, die vor einem Jahr signifikant erhöht wurde“, erläuterte Sozialminister Stefan Grüttner.
Große Pauschale bleibt unverändert auf hohem Niveau
Nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) erstattet das Land Hessen den Kommunen, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig sind, ab Zuweisung eine Pauschale pro Flüchtling und Monat. Die Landkreise und kreisfeien Städte erhalten eine monatliche Pauschale für jede aufgenommene Person, mit der die Kosten der Unterbringung und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgegolten werden. Die Pauschale differenziert weiterhin in drei Stufen zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen. In allen drei Stufen gelten die zum 1. Januar 2016 festgesetzten Höhen unverändert fort:
Stufe |
Einstufung der Kommunen |
Pauschalen 2015 |
Pauschalen seit dem 1.1.2016 |
I |
Darmstadt, Offenbach, Frankfurt, Wiesbaden |
725,40 € |
1.050 € |
II |
Kassel; Regierungsbezirk Darmstadt |
652,20 € |
940 € |
III |
Regierungsbezirke Gießen und Kassel |
601,46 € |
865 € |
Für Flüchtlinge und Asylsuchende, die ab dem 01.01.2017 erstmalig einer Kommune zugewiesen werden, gilt: Die Zeitspanne, für die eine Erstattung über die Zeitdauer des Asylverfahrens hinaus möglich ist (dies betrifft überwiegend abgelehnte Asylbewerber), wird von 2 auf 3 Jahre verlängert.
Kleine Pauschale angepasst
Darüber hinaus wird die bislang abgestufte, so genannte kleine Pauschale für Flüchtlinge, die SGB II beziehen und für die die Kommunen bereits Zahlungen des Bundes – wie die vollständige Erstattung der Kosten der Unterkunft – beziehen, auf einen einheitlichen Betrag von 120 Euro für soziale Betreuung festgesetzt. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2017 für Flüchtlinge, die bereits den Kommunen zugewiesen wurden, sowie für Neuzugänge unter den Flüchtlingen.
Entlastung der Kommunen bei den Gesundheitskosten
Zur Entlastung der Kommunen bei den Gesundheitskosten wird der Grenzbetrag zur Übernahme der Gesundheitskosten auf 10.000 Euro abgesenkt.
Planungssicherheit für Land und Kommunen
„Die zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden erzielte Einigung gilt bis zum 31.12.2020 und damit für den gleichen Zeitraum wie die Geltung des Landesaufnahmegesetzes. Das gibt Land und Kommunen gleichermaßen Planungssicherheit. Planungssicherheit, die allen Beteiligten guttut“, begrüßte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer die Verabredung. Schäfer weiter: „Es ist mehr als eine Floskel, wenn ich sage: Ich freue mich, dass Land und Kommunen in vielen Fragen partnerschaftlich und auf Augenhöhe miteinander umgehen. Dieses Miteinander ist gut für Hessen. Gleichzeitig wahrt natürlich jeder seine Interessen, hat aber auch das große Ganze im Blick. Das ist bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Flüchtlingshilfe eine wichtige Voraussetzung für ihre Bewältigung.“
Satzungsermächtigung für Gebietskörperschaften
Im Interesse der Kommunen wird im LAG eine Satzungsermächtigung für die Gebietskörperschaften aufgenommen, damit die Gebühren für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften von den Kommunen autonom erhoben und bei anerkannten Flüchtlingen im SGB II-Bezug mit dem Bund kostendeckend abgerechnet werden können.
Einigung mit Kommunalen Spitzenverbänden
„Die Städte und Gemeinden in Hessen erfüllen mit ihren haupt- und ehrenamtlich Tätigen die Aufgaben der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen mit großem Engagement und in hoher Qualität für das Land“, so der Rüsselsheimer Oberbürgermeister Patrick Burghardt, Präsident des Hessischen Städtetages. „Deswegen ist es gut, dass wir uns erneut mit dem Land auf die Kostenerstattung für diese Aufgabenerfüllung ab dem Jahre 2017 geeinigt haben. Jetzt haben alle Kommunen eine Planungsgrundlage. Wichtig ist, dass Land und Kommunale Spitzenverbände weiter im Gespräch zu den Integrationsprozessen bleiben. Die Regelsysteme müssen gestärkt und Angebote und Verfahren planvoll auf- und miteinander abgestimmt werden. Da liegen noch viele Handlungsfelder vor uns.“
„Wir haben in komplexen Verhandlungen einen für alle Seiten tragfähigen und zukunftsträchtigen Kompromiss erreicht“, fasst Wetzlars Bürgermeister Harald Semler, Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, das Ergebnis der Gespräche zusammen. „Auf dieser Basis können die bisherigen gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kommunen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise auch auf lange Sicht fortgesetzt werden. Wichtig ist es jedoch, weiterhin im Gespräch zu bleiben. Denn neben der Finanzierungsfrage haben wir weiterhin gemeinsam eine Reihe von Herausforderungen zu lösen.“
Das Hessische Sozialministerium hat zugesagt, weiterhin zu der gesamtstaatlichen Aufgabenstellung der Integration der Flüchtlinge im Gespräch zu bleiben, um auch künftig eine angemessene Aufgaben- und Kostenverteilung zu gewährleisten.