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Hinweise für die Durchführung der Hundeverordnung (Überarbeitung): Beteiligung der Kommunen

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport beabsichtigt, die Hinweise für die Durchführung der Hundeverordnung vom 16. März 2009 (Staatsanzeiger S. 824 ff.) zu überarbeiten und an den aktuellen Stand der Hundeverordnung (Änderung durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. November 2013 (GVBl. I S. 640) anzupassen.

Da die Umsetzung der Hundeverordnung durch die örtlichen Ordnungsbehörden in vielen Fällen mit Vollzugsproblemen einhergehen, möchten wir den Mitgliedskommunen die Möglichkeit geben, eigene Erfahrungen mit der Umsetzung der Hundeverordnung unter Berücksichtigung der vorgenannten Hinweise darzustellen, damit diese gegenüber dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport dargestellt werden können.

Im Hinblick auf die uns eingeräumte Stellungnahmefrist bitten wir darum, uns die entsprechenden Stellungnahmen bis zum 07. April 2014 zu übersenden. Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.

Mühlheim, den 03.03.2014 Dezernat 2 – Pö/Scha