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„Ihre Grundsteuer vor Ort“

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Hierzu hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen Informationsflyer herausgebracht.

Bauklötze
© Rainer Sturm Pixelio

Die Grundsteuer soll im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden.

Mit dem Titel „Ihre Grundsteuer vor Ort“ hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund jetzt den Flyer entwickelt, der in der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit der Kommunen verwendet werden kann. Darin finden sich auch allgemeine Argumente rund um die Grundsteuer.

Hessen hat allerdings für die Grundsteuer B ein eigenes Modell umgesetzt, das Flächen-Faktor-Verfahren. Es berücksichtigt die Flächen von Grundstück und Gebäude und den Bodenrichtwert, der für das Grundstück gilt. Von daher kann ergänzend auf die Veröffentlichungen des Landes zur hessischen Grundsteuer verwiesen werden:

https://finanzen.hessen.de/steuern/reform-der-grundsteuer