Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 und Investitions-programm 2013 bis 2014 zur Schaffung von U3-Plätzen
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit Schreiben vom 21.05.2014 darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Änderung des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder durch Gesetz vom 12.12.2013 auch die Fristen für den Maßnahmeabschluss und Mittelabruf in den vorgenannten Investitionsprogrammen verlängert wurden.
Für das Investitionsprogramm 2013 bis 2014 zur Schaffung von U3-Plätzen wurde daher die betreffende Richtlinie dahingehend geändert, dass für Vorhaben, die bereits im Jahre 2013 bewilligt worden sind, in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag die Frist für den Maßnahmeabschluss verlängert werden kann längstens bis zum 31.12.2015. Die Frist für den Mittelabruf ist längstens bis zum 15.02.2016 verlängert worden.
Für Vorhaben, deren Bewilligung ab 01.01.2014 erfolgt ist, wird die Frist für den Maßnahmeabschluss nach dem 31.12.2015 und die Frist für den Mittelabruf auf den 14.02.2016 festgelegt.
Anträge auf Verlängerung des Maßnahmeabschlusses sind über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die zuständige Bewilligungsbehörde, das RP Kassel, zu stellen.
Das Gleiche gilt für den Maßnahmeabschluss für Vorhaben aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013, bei denen in begründeten Einzelfällen auf entsprechenden Antrag eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2014 und für den Mittelabruf bis zum 31.03.2015 möglich ist.
Wir bitten um Kenntnisnahme und verweisen im Übrigen auf die Anlagen.
02.06.2014 1-Bü/Schr